Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen

Apartment „Ferien-Lounge“ (Wohnung 4)

1. Abschluss des Vertrages, Vertragspartner

Die Eigentümer der Wohnung sind alleinige Vertragspartner des Mieters.

Mit der Buchung und Übersendung des unterschriebenen Mietvertragsentwurfs gibt der Mieter ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab. Ein Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung als Annahme des Vertrages zustande.

2. Vermietung

Die Mindestmietdauer kann der aktuellen Preisliste auf der Homepage www.ferien-lounge.de entnommen werden. An- und Abreisetag werden als ein Tag gerechnet, wobei der Anreisetag zählt.

Die Ferienwohnung steht am vereinbarten Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist sie spätestens bis 10 Uhr besenrein zu beräumen. Eine spätere Abreise kann zu Mehrkosten führen. Die Vermieter behalten sich das Recht eine Kontrolle am Abreisetag vor.

3. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Alle vereinbarten Preise und Preisangaben verstehen sich in Euro einschließlich der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung gelten Umsatzsteuer.

Sollten Schreib-/Druckfehler vorliegen, gilt einzig die Buchungsbestätigung als verbindlich.

Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Mietpreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag zu zahlen. Die Kaution ist mit der Restzahlung zu leisten und wird nach erfolgter Endkontrolle des Mietobjekts innerhalb von 10 Werktagen an den Mieter zurücküberwiesen, sofern keine Schäden am Mietobjekt festgestellt wurden. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Anreise, ist der vollständige Mietpreis zu leisten. Erfolgen die Zahlungen des Mieters nicht fristgemäß und verstreicht eine Nachfrist von 14 Tagen erfolglos, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises einschließlich Kaution besteht kein Anspruch des Mieters auf Überlassung des Mietobjektes.

4. Kündigung (Stornierung)

Von der Entrichtung der Miete wird der Mieter nicht dadurch befreit, dass der Mieter durch einen in seiner Person liegenden Grund (z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen) das Mietobjekt nicht nutzen kann. Kündigt (storniert) der Mieter den Vertrag, ohne dass der Vermieter hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat der Vermieter Anspruch auf folgende anteilige Mieten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Eine Kündigung bzw. Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Posteingangs.

Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die anzurechnenden ersparten Aufwendungen des Vermieters höher sind.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für die Vertragsparteien unberührt. Dies betrifft seitens des Mieters insbesondere die Möglichkeit der Kündigung wegen eines erheblichen Mietmangels. Dem Vermieter ist in diesem Fall eine Frist von 24 Stunden zur Abhilfe einzuräumen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietobjekts und des Inventars, Untervermietung, Mehrfachbelegung, schwerer Störung des Hausfriedens oder aus anderen wichtigen Gründen kann der Vertrag durch den Vermieter nach erfolgloser Mahnung fristlos gekündigt werden. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Dem Mieter bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Eine Mietrückzahlung erfolgt nur im Fall, dass der Vermieter das Mietobjekt anderweitig vermietet hat.

Nimmt der Mieter die Leistung nicht in Anspruch, ohne dass dies vom Vermieter zu vertreten ist, bleibt er zur Entrichtung der gesamten Miete verpflichtet.

5. Haustiere

Haustiere sind in der Ferienwohnung nicht gestattet. Zuwiderhandlung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung.

6. Gewährleistung

Wird der Aufenthalt erheblich beeinträchtigt und behebt der Vermieter den Mangel nicht, ist der Mieter zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Stellt der Mieter bei Einzug Mängel oder fehlendes Inventar fest und meldet es nicht dem Vermieter, entfallen alle darauf beruhenden Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Mieters.

7. Schlussbestimmungen

Abweichende Vertragsbedingungen des Mieters werden nur dann zum Bestandteil des Vertrages, wenn sie von dem Vermieter ausdrücklich anerkannt werden.

Das Mietverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrecht.